Rechtsprechung
BGH, 03.11.2016 - I ZB 2/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
§ 1065 Abs. 1 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 1030; BGB § 157
Vorrang der Auslegung einer Schiedsklausel, die der Vertragsbestimmung eine tatsächliche Bedeutung gibt, bei mehreren möglichen Auslegungen - Wolters Kluwer
Rechte des Käufers bei Verletzungen von Verkäufergarantien im Rahmen eines Kaufvertrags in englischer Sprache (Share Purchase and Assignment Agreement, SPA)
- schiedsgericht.expert
Schiedsverfahren: Auslegung Schiedsvereinbarung Einer- Dreier Schiedsgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechte des Käufers bei Verletzungen von Verkäufergarantien im Rahmen eines Kaufvertrags in englischer Sprache (Share Purchase and Assignment Agreement, SPA)
- rechtsportal.de
Rechte des Käufers bei Verletzungen von Verkäufergarantien im Rahmen eines Kaufvertrags in englischer Sprache (Share Purchase and Assignment Agreement, SPA)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 26 SchH 4/15
- BGH, 03.11.2016 - I ZB 2/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.12.2009 - IX ZR 214/08
Insolvenz einer Personal-Service-Agentur und Fallpauschale der BfA
Auszug aus BGH, 03.11.2016 - I ZB 2/16
Es hat vielmehr beachtet, dass beim Grundsatz interessengerechter Auslegung maßgeblich der Einfluss ist, den das Interesse der Parteien auf den objektiven Erklärungswert ihrer Äußerungen bei deren Abgabe hatte (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 214/08, NJW-RR 2010, 773 Rn. 14). - BVerfG, 29.04.1998 - 2 BvR 2939/93
Verletzung des Willkürverbots durch Mißachtung anerkannter Auslegungsgrundsätze …
Auszug aus BGH, 03.11.2016 - I ZB 2/16
Ist eine Entscheidung derart unverständlich, dass sie sachlich schlechthin unhaltbar ist, so ist sie objektiv willkürlich (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 1998, 2810, 2811). - BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14
Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung …
Auszug aus BGH, 03.11.2016 - I ZB 2/16
Das Oberlandesgericht hat auch nicht verkannt, dass es beim Gebot der interessengerechten Auslegung nicht darum geht, einem Rechtsgeschäft zu einem Inhalt zu verhelfen, der dem Richter im Entscheidungszeitpunkt als interessengemäß erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2015 - IX ZR 133/14, BGHZ 204, 231 Rn. 21). - BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen …
Auszug aus BGH, 03.11.2016 - I ZB 2/16
Danach kann eine Entscheidung gegen das Willkürverbot verstoßen, wenn das Gericht bei der Auslegung eines Vertrags anerkannte Auslegungsgrundsätze in besonderem Maße außer Acht gelassen hat oder eine sich als notwendig aufdrängende Vertragsauslegung unterblieben ist und dies der Verständlichkeit des angefochtenen Urteils entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03, NJW 2005, 153, 154). - BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13
CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei …
Auszug aus BGH, 03.11.2016 - I ZB 2/16
cc) Das Oberlandesgericht hat ferner nicht gegen den Auslegungsgrundsatz verstoßen, dass bei mehreren möglichen Auslegungen einer Vereinbarung derjenigen der Vorzug zu geben ist, bei der der Vertragsbestimmung eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich die Regelung ansonsten als ganz oder teilweise sinnlos erweisen würde (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 Rn. 59 = WRP 2015, 356 - CT-Paradies, mwN).
- BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18
Beendigung des Sozietätsvertrags durch Kündigung hinsichtlich Wirksamkeit und …
Danach kann eine Entscheidung gegen das Willkürverbot verstoßen, wenn das Gericht bei der Auslegung eines Vertrags anerkannte Auslegungsgrundsätze in besonderem Maße außer Acht gelassen hat oder eine sich als notwendig aufdrängende Vertragsauslegung unterblieben ist und dies der Verständlichkeit der angefochtenen Entscheidung entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2016 - I ZB 2/16, juris Rn. 12 mwN). - LG Münster, 27.11.2018 - 9 S 92/17 Eine allein die Abrechnung regelnde Klausel wäre zudem weitgehend sinnentleert (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. November 2016 - I ZB 2/16, juris Rn. 17 [zum Individualvertrag]), weil die Abrechnung kein Selbstzweck sein kann.